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BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Die BAFA-Förderung unterstützt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit direkten Zuschüssen. Alle Programme und wie Sie von der Förderung profitieren.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 17.07.2026 

  • Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden in der Regel mit 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.
  • Bei Wohngebäuden sind pro Wohneinheit und Kalenderjahr bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten ansetzbar. Das entspricht einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro.
  • Wird der iSFP-Bonus gewährt, erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Dann sind bei 20 Prozent Förderungbis zu 12.000 Euro Zuschuss möglich.
  • Wichtig: Für Anträge ab 21.07.2026 wird der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten laut BAFA erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.
  • Gefördert werden unter anderem Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik und die Optimierung bestehender Heizungen – nicht aber der Heizungstausch.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Grundlagen der BAFA-Förderung

Was ist das BAFA?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die staatliche Behörde, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen vergibt. Wer sein Haus dämmt, Fenster erneuert oder die Heizungsanlage optimiert, kann beim BAFA einen direkten Zuschuss beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss.


3 Grundregeln für die BAFA-Förderung

Damit Sie eine BAFA-Förderung erhalten, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Antrag vor Auftragsvergabe stellen
Der Förderantrag muss beim BAFA online gestellt werden, bevor ein Handwerker beauftragt wird.

2. Technische Mindestanforderungen einhalten
Die Maßnahme muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen.

3. Fachplanung oder Energieberatung
Viele Maßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden.


Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

Die Förderung können unter anderem beantragen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Vermieter
  • Unternehmen
  • Kommunen

👉 Auch Käufer eines Hauses können eine Förderung erhalten, wenn sie die Sanierung nach dem Kauf durchführen.


Übersicht Einzelmaßnahmen: Was fördert das BAFA?

Die BAFA-Förderung konzentriert sich auf energetische Einzelmaßnahmen an Gebäuden. Gefördert werden insbesondere:

Gebäudehülle

Anlagentechnik

Einbau eines Fensters
Auch der Einbau neuer Fenster gehört zu den vom BAFA geförderten Einzelmaßnahmen. (Quelle: New Africa - stock.adobe.com)

Heizungsoptimierung

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Pumpen
  • Optimierung bestehender Heizsysteme

Fachplanung und Baubegleitung

  • Planung und Kontrolle der Maßnahmen

Energieberatung

  • Beratung durch einen Energie-Effizienzexperten


Was fördert das BAFA nicht?

Der Austausch von Heizungen, zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA gefördert. Diese Förderung erfolgt über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458).


So viel Fördergeld gibt es vom BAFA

Für die meisten förderfähigen Einzelmaßnahmen gilt:

  • 15 Prozent Zuschuss als Basisförderung
  • 20 Prozent Zuschuss sind möglich, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird

Bei Wohngebäuden können pro Wohneinheit und Kalenderjahr angesetzt werden:

  • bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten ohne iSFP-Bonus
  • bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird

Daraus ergeben sich diese maximalen Zuschüsse:

  • bis zu 4.500 Euro ohne iSFP-Bonus
  • bis zu 12.000 Euro mit iSFP-Bonus

⚠️ Wichtig: Für Anträge ab 21.07.2026 gilt: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird laut BAFA erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.

Das gilt für alle geförderten BAFA-Einzelmaßnahmen außer der Fachplanung und Baubegleitung sowie der Energieberatung. Hier gelten eigene Fördergrenzen.

MaßnahmeBasis-Fördersatzmax. Zuschuss ohne iSFPiSFP-Bonusmax. Zuschuss mit iSFP
Gebäudehülle15 %4.500 €5 %12.000 €
Anlagentechnik
15 %4.500 €5 %12.000 €
Heizungsoptimierung15 %4.500 €5 %12.000 €
Fachplanung und Baubegleitung50 %maximal 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Energieberatung50 %maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen sind bei der Heizungsoptimierung 50 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben möglich. 


BAFA-Förderung im Detail: Maßnahmen und Voraussetzungen

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Das wird gefördert:

Die BAFA-Förderung der Gebäudehülle umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung. Gefördert werden unter anderem:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • neue energieeffiziente Fenster
  • außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores oder Markisen

Diese Maßnahmen reduzieren Wärmeverluste und senken langfristig Heizkosten.

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Um für eine Fassadendämmung die Förderung zu erhalten, müssen folgende technischen Mindestanforderungen erfüllt sein: Außenwand: U-Wert = 0,20 W/(m²K), Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit = λ 0,035 W/(m²K). Bei neuen Fenstern beträgt der maximal zulässige Wert 0,95 W/(m²K).

Weitere Infos finden Sie in den Artikeln Förderung der Fassadendämmung und Förderung neue Fenster.

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Das wird gefördert:

Auch energieeffiziente Gebäudetechnik kann gefördert werden.

Beispiele:

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • zentrale oder dezentrale Lüftungssysteme
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Das wird gefördert:

Die BAFA-Förderung unterstützt Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Optimierung der Heizungsregelung
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
  • Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung
Gedämmte Heizungsrohre im Keller
Zur geförderten Heizungsoptimierung gehört auch das Dämmen der Heizungsrohre. (Quelle: Solutions by Handelsblatt/Dirc Kalweit)

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Heizung muss mindestens zwei Jahre alt sein.

Für die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen gilt zusätzlich:

  • Die Heizung darf nicht älter als 20 Jahre alt sein.
  • Die Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage beträgt mindestens vier Kilowatt. Kamine und Öfen, die nur einen Raum beheizen, sind von der Förderung ausgenommen.

⚠️ ACHTUNG: Das BAFA fördert nur die Optimierung einer bestehenden Heizung, NICHT den Heizungstausch. Alles Wissenswerte zu diesem Artikel lesen Sie hier: Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt es vom Staat.

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Das wird gefördert:

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für folgende Maßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Heizungsoptimierung

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Förderung erfolgt nur in Zusammenhang mit einer Umsetzung der oben beschriebenen Einzelmaßnahmen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro.
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Das wird gefördert:

Das BAFA fördert mit der "Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) die von Energieeffizienz-Experten durchgeführten Energieberatungen.

Das sind die Förderbedingungen:

  • 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
  • Der BAFA-Zuschuss wird nicht an Sie, sondern an den Energieeffizienz-Experten ausgezahlt.
Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Mithilfe eines Energieberaters lassen sich viele Einsparpotenziale erkennen. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)

Eigenanteil mit einem Modernisierungskredit finanzieren

Auch mit Förderung bleibt meist ein Eigenanteil für die Sanierung. Dieser kann zum Beispiel über einen Modernisierungskredit finanziert werden. Mit einem Kredit lassen sich:

  • Fördermaßnahmen schneller umsetzen
  • Finanzierung und Zuschüsse kombinieren
  • Sanierungskosten über mehrere Jahre verteilen

Unsere Heimatexperten beraten Sie ausführlich und kompetent zu unseren Modernisierungskrediten.

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Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

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Der Antrag erfolgt online beim BAFA.

Die wichtigsten Schritte:

  • Energieberater einbinden (falls erforderlich)
  • Angebot für die Sanierungsmaßnahme einholen
  • Vorvertrag mit dem Unternehmen abschließen
  • Förderantrag beim BAFA stellen
  • Nach Bewilligung Maßnahme beauftragen
  • Durchführung und Nachweis einreichen

👉 Tipp: Experten empfehlen, den Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen mit einer Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage zu versehen.

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Der wichtigste Bonus ist der iSFP-Bonus. Er kann den Zuschuss um 5 Prozentpunkte erhöhen – von 15 auf 20 Prozent.

Bei Wohngebäuden steigt dann auch die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Dadurch erhöht sich der maximal mögliche Zuschuss von 4.500 Euro auf 12.000 Euro.

Wichtig: Für Anträge ab 21.07.2026 wird der iSFP-Bonus laut BAFA erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der höhere Fördersatz und die höheren ansetzbaren Kosten gelten also nur, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

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Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten der alten Anlage. 

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In vielen Fällen ist eine Kombination von Zuschuss und Kredit möglich, solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. 

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Nein. Für dieselbe Maßnahme kann entweder eine Förderung oder der Steuerbonus genutzt werden.

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Für viele Maßnahmen ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Er unterstützt bei:

  • Planung der Sanierung
  • Antragstellung
  • Nachweis der Förderfähigkeit

Wie finde ich den richtigen Energieberater? Alle Infos dazu in diesem Artikel: Energieberater: Kosten, Förderung und Nutzen

    

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