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Riester, Eigenheimrente oder Altersvorsorgedepot – was lohnt sich wann?

Neue Altersvorsorge-Förderung 2027: Wer bereits eine Riester-Förderung hat, fragt sich: Wechseln oder behalten? Wer noch keinen Vertrag hat: Womit fange ich an? Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.

 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 23.10.2026

  • Neue Förderung ab 2027: Sie ersetzt die bisherige Riester-Förderung. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz – kein Wechselzwang, keine Eile.
  • Zwei Wege der Altersvorsorge: Die Eigenheimrente unterstützt den Immobilienerwerb, das Altersvorsorgedepot den Kapitalaufbau für eine Zusatzrente. Beides geht auch – maximal zwei Altersvorsorge-Verträge können gefördert werden, die Förderung teilt sich auf.
  • Eigenheimrente frühzeitig nutzen: Wer eine Immobilie kauft oder baut, kann das geförderte Kapital bereits vor dem Renteneintritt dafür einsetzen.
     
Astrid Sauer

Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion

Erst verstehen, dann entscheiden: das neue Fördersystem 

Die privaten Altersvorsorge wurde refomiert. Die neue Förderung der Altersvorsorge1 startet am 1. Januar 2027. Sie löst die bisher bekannte Riester-Förderung ab.

Das neue Fördersystem kurz zusammengefasst:

  • Bei einer jährlichen Eigenleistung von 1.800 Euro sind maximal 540 Euro Grundzulage2 pro Person und Jahr möglich (bisher maximal 175 Euro).
  • Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr, bei einer jährlichen Eigenleistung von 300 Euro.
  • Der Mindesteigenbeitrag steigt von 60 auf 120 Euro im Jahr.
  • Der einmalige Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige gilt unverändert.
  • Steuervorteile sind weiterhin möglich.
  • Bestehende Verträge unter der Riester-Förderung, wie z. B. der Wohn-Riester-Bausparvertrag oder das bisherige Altersvorsorgedepot, genießen Bestandsschutz. Kunden können ab 2027 jederzeit und unwiderruflich in die neue Altersvorsorge-Förderung wechseln. 
  • Verträge, die ab 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, unterliegen der neuen Altersvorsorge-Förderung.

Lesen Sie hier im Artikel "Altersvorsorgereformgesetz" weitere Details.


Immobilienziel vs. Kapitalziel:

  • Wie bei der bisherigen Riester-Förderung steht auch bei der neuen Altersvorsorge-Förderung eine Frage im Mittelpunkt: Habe ich einen Immobilienwunsch oder setze ich für meine private Altersvorsorge auf Kapitalaufbau? 
  • Das gibt Orientierung bei der Wahl des Produkts. Immobilienziel: Altersvorsorge-Bausparvertrag, auch Eigenheimrente genannt (ehemals Riester-Bausparvertrag oder Wohn-Riester). Kapitalziel: Altersvorsorgedepot (verschiedene Optionen mit Null Prozent Garantie, wahlweise mit abgesenkter Garantie oder Standarddepot).

Riester, Eigenheimrente und Altersvorsorgedepot – drei Wege im Vergleich

Kriterium Riester-Bausparvertrag (bisher) Altersvorsorgedepot innerhalb Riester (bisher) Eigenheimrente (ab 2027) Altersvorsorgedepot (ab 2027, erweitert)
Fördersystem Riester-Förderung (bisher) Riester-Förderung (bisher) Altersvorsorge-Förderung (neu ab 2027) Altersvorsorge-Förderung (neu ab 2027)
Vorsorgeziel Immobilienerwerb Kapitalaufbau/Zusatzrente Immobilienerwerb Kapitalaufbau/Zusatzrente
Staatliche Grundzulage1 175 €/Jahr bei vollem Eigenbeitrag 175 €/Jahr bei vollem Eigenbeitrag Bis zu 540 €2/Jahr Bis zu 540 €2/Jahr
Kinderzulage1 185 €/300 € je nach Geburtsjahrgang pro Kind/Jahr 185 €/300 € je nach Geburtsjahrgang pro Kind/Jahr Bis zu 300 € pro Kind/Jahr Bis zu 300 € pro Kind/Jahr
Kapitalgarantie Ja (Bausparvertrag) Ja (Beiträge + Zulagen garantiert) Ja (Bausparvertrag) Ohne Garantie möglich; Standarddepot verfügbar
Renditechancen Planbar, kalkulierbar Begrenzt (Garantie schränkt Aktienanteil ein) Planbar, kalkulierbar Höher (ETFs/Fonds erweiterte Optionen), aber schwankend
Kapital verfügbar Bereits vor Renteneintritt (für Immobilie) Erst ab Renteneintritt Bereits vor Renteneintritt (für Immobilie) Erst ab Renteneintritt
Für Immobilienkauf Ja – direkt zweckgebunden Nein Ja – direkt zweckgebunden Eingeschränkt3 (Entnahme möglich)
Für wen Bestandskunden mit Wohn-Riester (Neu-Abschluss bis 23.12.2026 möglich) Bestandskunden mit Riester-Depot Wer eine Immobilie plant (Neukunden ab 2027) Wer Kapital für die Rente aufbauen will (Neukunden ab 2027)
  • Fußnoten

    1 Die Berechtigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

    2 Gilt für unmittelbar förderberechtigte Personen bis zum Renteneintritt. Die  Grundzulage für mittelbar Förderberechtigte beträgt maximal 175 Euro.  Ggf. sind zusätzliche Steuervorteile möglich. 

    3 Nach heutigem Stand, Produkte kommen erst 2027 auf den Markt.

     


Welcher Weg passt zu mir?

Drei Fragen – drei Möglichkeiten

👉 1. Planen Sie, zu bauen, zu kaufen oder sind Sie bereits Eigentümer?

Antwort: Ja. Unsere Empfehlung: Wohn-Riester-Bausparvertrag bis 23.12.2026 oder Eigenheimrente ab 2027 abschließen.

Antwort: Nein. Empfehlung: Altersvorsorgedepot prüfen.

👉 2. Haben Sie bereits einen Riester-Bausparvertrag?

Antwort: Ja. Empfehlung: Zusammen mit Ihrem Heimatexperten den Wechsel der Fördersystematik prüfen.

Antwort Nein. Empfehlung: Wohn-Riester-Bausparvertrag bis 23.12.2026 oder Eigenheimrente ab 2027 abschließen.

👉 3. Sie wollen sowohl für die Immobilie als auch für zusätzliches Kapital im Alter sparen?

Antwort: Ja. Empfehlung: Eigenheimrente + Altersvorsorgedepot. Bitte beachten: Maximal zwei Produkte sind förderfähig, dabei teilt sich die Förderung auf.
 

Wer profitiert von welchem Produkt?

Ihre Situation Empfehlung Warum?
Jünger als 35, planen Immobilienkauf in 5-10 Jahren, noch kein Vertrag Bis 23.12.2026 Wohn-Riester-Bausparvertrag  oder ab 2027 Eigenheimrente neu abschließen Staatliche Förderung + Kapital direkt für Immobilie nutzbar, langer Ansparhorizont
Haben Wohn-Riester-Vertrag, planen weiterhin Immobilienkauf Altvertrag behalten, Option auf Wechsel in neue Altersvorsorge-Förderung prüfen Bestandsschutz nutzen, Wechsel der Fördersystematik nur, wenn besser gestellt
Haben Riester-Vertrag (kein Wohn-Riester), kein Immobilienkauf geplant Wechsel zu neuer Fördersystematik prüfen im Altersvorsorgedepot Neue Förderung, flexiblere Auszahlung
Familien mit Kindern, geringes Einkommen Fördersystematik prüfen Ggf. höhere Förderquote im Neusystem, individuelle Betrachtung nötig
Kurz vor der Rente (< 10 Jahre), bestehender Riester-Vertrag Altvertrag behalten Garantien und Restlaufzeit schützen, Kursschwankungen im Depot wiegen stärker
Jünger als 35, kein Immobilienwunsch, will Kapital aufbauen Altersvorsorgedepot Langer Anlagehorizont, Renditechancen durch ETFs, neue Förderung
Will sowohl für Immobilie als auch Zusatzrente vorsorgen Kombination Eigenheimrente + Altersvorsorgedepot Beide parallel möglich, nur maximal zwei staatlich gefördert – keine Verdopplung der Zulage

Unser Förder-Check als Entscheidungshilfe

Sie wollen wissen, wie hoch Ihre Förderchance mit der neuen Altersvorsorge-Förderung ausfällt? Oder Sie wollen wissen, wie hoch die bisherige Riester-Förderung dazu im Vergleich ist? Unser Tipp sowohl für Altersvorsorge-Neulinge als auch für Riester-Kunden, die vor der Frage stehen, Fördersystematik wechseln oder nicht.

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Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Die drei Wege für Sie als Riester-Kunde

1. Altvertrag weiterführen: Ihr Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz, das heißt: die bisherigen Konditionen bleiben. Sie erhalten weiterhin Riester-Förderung und ggf. zusätzlich mögliche Steuervorteile.

2. Altvertrag weiterführen + Fördersystematik wechseln: Sie können ab 1. Januar 2027 jederzeit aus der Riester-Förderung in die neue Altersvorsorge-Förderung wechseln. Dafür ist keine Kündigung erforderlich. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel, ist das verbindlich und gilt für alle Altersvorsorge-Verträge.

3. Altvertrag beitragsfrei stellen + 2027 neuen Vertrag abschließen: Das Altguthaben bleibt, Sie zahlen nicht weiter auf den Altvertrag ein. Bisher gewährte Zulagen bleiben erhalten. 2027 schließen Sie zum Beispiel einen Altersvorsorge-Bausparvertrag (Eigenheimrente) ab, zahlen Ihre Beiträge ein und profitieren ab dem Jahr 2027 von der verbesserten Fördersystematik und ggf. zusätzlich möglichen Steuervorteilen. 

Lassen Sie sich gerne beraten. Die Heimatexperten gehen auf Ihre persönliche Situation ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.


Checkliste für Altersvorsorge-Neulinge

Bislang haben Sie sich noch nicht für die private Altersvorsorge interessiert? Kein Problem, dann starten Sie einfach jetzt. 

Was Sie bis Ende 2026 tun können

✅ Überlegen: Will ich privat fürs Alter vorsorgen? Will ich mal in die eigenen vier Wände? Oder will ich für eine Zusatzrente im Alter sparen?

✅ Bis Ende 2026 können noch die bisherigen Altersvorsorge-Produkte mit Riester-Förderung abgeschlossen werden, zum Beispiel der Wohn-Riester-Bausparvertrag (Immobilienziel) bei Schwäbisch Hall bis 23.12.2026 oder ein Altersvorsorgedepot (Kapitalziel) nach heutigen Konditionen. Ihre Möglichkeit, aus der Riester-Förderung in die neue Altersvorsorge-Förderung zu wechseln, bleibt Ihnen erhalten. 

Was Sie ab 2027 tun können

✅Neue Altersvorsorge-Förderung startet: Die Fuchs EigenheimRente von Schwäbisch Hall und erweitertes Altersvorsorgedepot am Markt verfügbar

✅ Entscheiden, welches Ziel habe ich: Eigenheimrente (bei Immobilienziel) oder Altersvorsorgedepot (bei Kapitalziel)

✅Vertrag abschließen

✅Tipp: Zulagenantrag für das neue System stellen, um künftig die Förderung zu erhalten. Hier unterstützt Sie auch Ihr Heimatexperte von Schwäbisch Hall.
 


Checkliste für Riester-Kunden: Was sollten Sie jetzt tun?

Sie sind bereits Riester-Kunde? Sehr gut, Sie haben alles richtig gemacht. Es gibt dennoch einige Schritte, die Sie checken sollten. Ob ein Wechsel in die neue Förderung lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Immobilienpläne, Alter, Kinder, Restlaufzeit des Altvertrags.

Was Sie bis Ende 2026 tun können

✅ Bestehenden Riester-Vertrag prüfen: Welche Konditionen, Garantien, Kosten habe ich?

✅ Klären: Habe ich einen Riester-Bausparvertrag (Immobilienziel) oder ein Altersvorsorgedepot (Kapitalziel)?

✅ Überlegen: Plane ich eine Immobilie oder will ich primär Kapital für die Rente aufbauen?

✅ Wie hoch ist meine aktuelle Förderung?

✅ Informationen beim bisherigen Anbieter anfordern: Vertragsguthaben, Übertragungswert, garantierte Leistungen

✅ Beratungsgespräch vereinbaren

✅ Wichtig: kein vorschnelles Kündigen – eine Kündigung kann zur Rückzahlung von Zulagen führen!
 

Was Sie ab 2027 tun können

✅ Entscheidung treffen zum Produkt selbst: Altvertrag behalten, wechseln oder beitragsfrei stellen?

✅ Bei Wechsel des Produkts: Kapital direkt übertragen lassen (nicht auszahlen lassen!)

✅ Oder Entscheidung zur Fördersystematik treffen: Altvertrag behalten, in neue Fördersystematik wechseln und diesen Wechsel über ein Formular beim Anbieter erklären.


Fragen und Antworten zu Riester, Eigenheimrente und Altersvorsorgedepot 

Akkordeon öffnen

Die neue Altersvorsorge-Förderung ist die Nachfolge-Förderung von Riester. Durch die Reform wurde die Altersvorsorge-Förderung an vielen Stellen verbessert: bei der Höhe der Grundzulage (neu bis zu 540 Euro pro Person als unmittelbar Förderberechtigter und Jahr), bei der Einzahlung des Sparbeitrags (bis zu 1.800 Euro sind förderfähig) und beim Kreis der Förderberechtigten (neu auch Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit Versorgungswerk).

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Bei der Eigenheimrente entscheiden Sie sich für einen Altersvorsorge-Bausparvertrag mit neuer Altersvorsorge-Förderung ab 2027. Wohn-Riester heißt der geförderte Bausparvertrag mit Riester-Fördersystematik vor 2027. Der Immobilienwunsch steht jeweils im Fokus. Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot: Das Altersvorsorgedepot bietet sich an, wenn Sie keinen Immobilienwunsch haben und stattdessen auf eine zusätzliche Rente aus Kapitalaufbau setzen.

 

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Nein, Sie müssen und sollten Ihren Wohn-Riester-Vertrag nicht kündigen. Sie entscheiden sich lediglich für die neue Altersvorsorge-Förderung ab 2027. Der Wechsel ist ab 1. Januar 2027 jederzeit und verbindlich über ein Formular möglich. 

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Die Antwort "wechseln oder bleiben" müssen Sie nicht jetzt treffen. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht, denn es lohnt sich mit Ihrem Heimatexperten auf Ihre persönliche Situation zu schauen. Gerne können Sie mit wenigen Klicks unseren Fördercheck nutzen, der Ihnen eine erste Orientierung bietet.

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Die Eigenheimrente lohnt sich dann, wenn Sie den Wunsch nach den eigenen vier Wänden haben, also für künftige Bauherren, Käufer sowie für Modernisierer. Ihr exklusiver Vorteil dabei: Sie können schon vor Ihrem Renteneintritt angespartes Kapital aus Ihrem Altersvorsorge-Bausparvertrag entnehmen und für den Bau, Kauf oder bestimmte Modernisierungsmaßnahmen einsetzen.

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Das kommt auf Ihre Lebensplanung und Ihre Ziele an. Grundsätzlich können Sie sich dazu zwei Fragen stellen: Will ich mal eine Immobilie bzw. habe ich schon Wohneigentum? Dann geht die Tendenz in Richtung Eigenheimrente. Oder habe ich keinen Immobilienwunsch und das Ziel, zusätzliches Kapital im Alter zu haben. Dann kann ein Altersvorsorgedepot Ihre Wahl sein. Als Riester-Kunde kommt eine dritte Frage hinzu: Wechsel ich die Fördersystematik oder bleibe ich in der bisherigen Förderung? Auch da kommt es auf Ihre persönliche Konstellation, insbesondere die steuerliche Situation an. 

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Sie können sowohl die Eigenheimrente als auch ein Altersvorsorgedepot nutzen. Staatlich gefördert werden maximal zwei Produkte. Die Grundzulage von bis zu 540 Euro gilt pro Person und nicht pro Vertrag. Die staatliche Förderung verdoppelt sich dadurch jedoch nicht. Vielmehr wird sie auf die geförderten Verträge entsprechend der jeweiligen Beitragsleistungen verteilt.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Egal, ob Sie bereits Wohn-Riester-Kunde bei uns sind oder mit der privaten Altersvorsorge starten: Lassen Sie sich zu den Chancen rund um die Eigenheimrente beraten. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten.

Für eine persönliche Bauspar-Beratung sprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.

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